Seit 2. August 2026 verlangt Artikel 50 der KI-Verordnung, dass KI-erzeugte oder KI-veränderte Bilder, Videos und Tonaufnahmen, die echt wirken, als solche gekennzeichnet werden. Für Makler betrifft das virtuell möblierte Fotos, KI-animierte Objektvideos und fotorealistische 3D-Grundrisse. Das Zeichen gehört ins Bild, nicht nur in die Bildunterschrift. Normale Fotoretusche wie Helligkeit oder Zuschnitt fällt nicht darunter.
Ab wann gilt die Pflicht, und für wen?
Seit 2. August 2026, ohne Verschiebung. Der KI-Omnibus vom Juli 2026 hat einige Teile der Verordnung aufgeschoben, zum Beispiel Hochrisikosysteme bis Dezember 2027, und den Anbietern von KI-Werkzeugen bis Dezember 2026 Zeit für die maschinenlesbare Markierung gegeben. Die Pflicht derer, die KI-Inhalte veröffentlichen, in der Verordnung "Betreiber" genannt, ist davon nicht betroffen. Ein Makler, der ein KI-verändertes Bild ins Inserat stellt, ist Betreiber. Alte Inhalte von vor August müssen nicht nachträglich gekennzeichnet werden.
Was gilt als KI-verändert?
Die Verordnung spricht von "Deepfakes": KI-erzeugte oder manipulierte Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die echten Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlich echt wirken. Auf eine Täuschungsabsicht kommt es nicht an. Ein Wohnzimmer, in das die KI ein Sofa stellt, sieht aus wie ein echtes Wohnzimmer mit Sofa. Das ist der Fall, den die Regel meint.
Ausgenommen sind reine Bearbeitungshilfen ohne wesentliche Änderung: Helligkeit, Farben, Zuschnitt, Rauschen entfernen. Ein Rechtsanwalt der Kanzlei CMS hat es gegenüber Euronews im September 2026 so eingeordnet: Ein mit KI möbliertes Foto ist teilweise KI-verändert und braucht das Symbol; wo bei kleinen Änderungen wie einer anderen Wandfarbe die Grenze liegt, ist noch offen.
Was heißt das für Makler konkret?
- Virtuell möblierte Fotos: kennzeichnen.
- Objektvideos, die per KI aus Fotos animiert wurden: kennzeichnen, am Anfang des Videos und nach Unterbrechungen.
- Fotorealistische 3D-Grundrisse mit Möbeln: kennzeichnen. Sie zeigen ein Haus, das es so möbliert nicht gibt.
- Himmel ausgetauscht, Mülltonne wegretuschiert: Grauzone. Das Einfügen von Objekten wird in den Leitlinienentwürfen der Kommission als kennzeichnungspflichtig behandelt, das Entfernen ist nicht geklärt. Im Zweifel kennzeichnen.
- Helligkeit, Weißabgleich, Zuschnitt, Entzerrung: keine Kennzeichnung nötig.
- Exposé-Text von der KI: keine Kennzeichnung nötig, solange Sie ihn redaktionell prüfen. Dazu der Artikel Exposé-Text mit KI.
Wie muss das Zeichen aussehen?
Die EU-Kommission hat am 10. Juni 2026 den Verhaltenskodex "Transparenz von KI-erzeugten Inhalten" veröffentlicht, mit offiziellen Symbolen: ein "AI"-Zeichen mit dem Zusatz "GENERATED" oder "MODIFIED". Der Kodex ist freiwillig, aber wer ihm folgt, ist auf der sicheren Seite. Das Zeichen gehört in den Inhalt selbst, etwa oben rechts im Bild. Eine Bildunterschrift reicht nicht, weil sie beim Teilen des Bildes verloren geht. Bei Video zu Beginn und nach jeder Unterbrechung, bei Ton als hörbarer Hinweis.
Wir machen es seit dem Start so: Jede Visualisierung trägt im Bild den Vermerk "Visualisierung mit KI", jedes Video eine Einblendung "Vollständig KI-generiert. Fiktives Objekt, keine reale Immobilie" bei Demomaterial oder "Visualisierung mit KI" bei Kundenvideos.

Die Frage, ob man das so veröffentlichen darf, stellt sich bei jedem KI-Bild. Mit dem Zeichen im Bild ist sie beantwortet, bevor sie gestellt wird.
Was passiert, wenn das Zeichen fehlt?
Der Bußgeldrahmen für Verstöße gegen Artikel 50 liegt bei bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, bei kleinen Unternehmen gilt der niedrigere Wert. Welche Behörde in Österreich zuständig ist und wie sie in der Praxis vorgeht, wird sich 2026 und 2027 erst zeigen. Das größere Risiko für einen Makler ist aus meiner Sicht ein anderes: Ein Interessent, der nach der Besichtigung merkt, dass das Sofa aus der KI kam und die Wohnung leer ist, vertraut dem Rest des Exposés auch nicht mehr. Die Kennzeichnung schützt die Glaubwürdigkeit. Die Strafe ist das kleinere Problem.
Was sagen die Portale?
Weniger, als man denkt. Die Bildrichtlinie von ImmoScout24 Deutschland verlangt, dass Bilder das tatsächliche Objekt zeigen, und begrenzt Wasserzeichen auf ein Neuntel der Fläche; eine Regel zu KI-Bildern fehlt. ImmoScout24 Österreich kennzeichnet nur die eigenen KI-Textanreicherungen mit einem Stern. Bei willhaben habe ich keine Richtlinie gefunden. Das heißt nicht, dass es keine gibt, sondern dass sie nicht öffentlich ist. Fragen Sie bei Ihrem Portal nach, und halten Sie sich bis dahin an die Verordnung, die über jeder Portalregel steht.
Was tun?
Drei Dinge. Erstens alle Bilder und Videos durchsehen, die seit August online gegangen sind, und KI-veränderte nachkennzeichnen. Zweitens eine Vorlage für das Zeichen anlegen, einmal, dann geht es automatisch. Drittens bei jedem Dienstleister, der Bilder liefert, fragen, ob das Zeichen schon drin ist. Bei uns ist es das. Wie wir Visualisierungen für Maklerbüros erstellen, steht auf der Seite für Makler.
Patrick Suen, Gründer von ADLARIS in Eltendorf, Burgenland. Richtet KI in Maklerbüros und Hausverwaltungen ein und betreut sie danach. Zeichnet Grundrisse aus Handskizzen und baut Objektvideos aus Fotos selbst, bevor Kunden sie bekommen.
Stand 19. Oktober 2026. Beim Schreiben haben KI-Werkzeuge geholfen, Inhalt und Aussagen hat Patrick Suen geprüft und verantwortet. Fehler gefunden? info@adlaris.com
Weiterlesen
Quellen
- LTO, Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO ab 2. August 2026, 1.7.2026
- Heuking, Code of Practice zur Transparenz KI-generierter Inhalte, 21.7.2026
- Jones Day, EU Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content, Juni 2026
- usd AG, KI-Omnibus: Was ändert sich am EU AI Act, 30.7.2026
- Euronews, Stoppt das EU-KI-Gesetz Housefishing im Immobilienmarkt, 25.9.2026
- Future of Life Institute, EU AI Act Artikel 50, Transparenzpflichten
- ImmoScout24 Deutschland, Bildrichtlinie für gewerbliche Anbieter
- ImmoScout24 Österreich, Hinweis zu KI-Informationen in Exposés